Ankaufsbedingungen

Bitte beachten Sie unsere Bedingungen für den Ankauf leerer Druckerpatronen:

 

Ankaufspreise
Wir kaufen immer zu den Konditionen der jeweils gültigen Ankaufspreisliste an. Der Vergütungsbetrag richtet sich nach der Ankaufspreisliste die beim Eintreffen der leeren Druckerpatronen gültig ist. Die Ankaufspreise können von Monat zu Monat schwanken. Alle angegebenen Ankaufspreise verstehen sich in Euro.

 

Lieferung / Abholung
Die Abgabe der Ware (Lieferung) muss "Frei Haus" erfolgen, das heißt dass sämtliche anfallenden Transportkosten vom Kunden übernommen werden müssen. Alternativ können Sie uns innerhalb Österreichs einen Abholauftrag erteilen. Ab einem Vergütungswert von 30€ PRO Paket / 150€ PRO Palette erfolgt die Abholung innerhalb Österreichs für Sie kostenfrei. Bei einem Vergütungswert unter 30€ PRO Paket / 150€ PRO Palette belaufen sich die Abholkosten innerhalb Österreichs auf 8€ PRO Paket / 60€ PRO Palette. Ab einem Vergütungswert von 30€ PRO Paket können Sie kostenfrei eine GLS Abholung anfordern. In jedem Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit der Übergabe und Aushändigung der Ware an uns an unserem Geschäftssitz Leiten 7, 4680 Haag am Hausruck, TSH Group KG über.

 

Vergütung
Nach Wareneingang werden die leeren Toner und Tinten einer quantitativen und qualitativen Eingangsprüfung durch unser Fachpersonal unterzogen. Die Vergütung erfolgt binnen 14 Werktagen (Montag bis Freitag) nach Wareneingang per Überweisung. Parallel dazu senden wir Ihnen eine Gutschrift per Email zu. Eine Verrechnung mit aktuellen oder künftigen Forderungen aus Warenlieferungen der TSH Group KG an den Kunden ist ausgeschlossen.

 

Verpackung
Die leeren Druckerpatronen müssen sachgemäß verpackt sein. Die Originalkartons werden nur bei Druckerpatronen benötigt bei denen dies auf unserer Ankaufspreisliste ausdrücklich verlangt wird. Optimal ist es jede Tonerkartusche einzeln in die schwarze PE Originalfolie oder eine andere Tüte zu verpacken soweit keine Einzelverpackung erforderlich ist. Kartuschen oder Tintenpatronen bei denen Restfüllmaterial austritt, bitten wir separat in Plastiktüten zu verpacken. Wir bitten Sie beim Verpacken auf Styropor- oder Maisflips zu verzichten und empfehlen Zeitungspapier als Füllmaterial. Der Versender haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung entstehen. Richtig packen: Nur sicher verpackte Module sichern auch hohe Vergütungen!

 

Lieferschein
Jeder Sendung mit leeren Tinten oder Tonern muss der Lieferschein mit Ihren Adressdaten, Ihrer Emailadresse, Ihrer Telefonnummer, Ihrem Vergütungswunsch (Leergutspende oder Überweisung) und Ihrer Bankverbindung (Bei Vergütung per Überweisung) beiliegen. Für Verzögerungen wegen fehlender Angaben übernimmt die TSH Group KG keine Haftung. Eine Auflistung des Inhalts ist nicht erforderlich. Allerdings ist ohne Lieferschein mit Inhaltsangabe oder ausgefüllter Leergutliste eine Reklamation den Sendungsinhalt betreffend aus technischen Gründen nicht möglich.

 

Defekte leere Druckerpatronen
Es werden nur funktionstüchtige (Prüfkriterien) und auf der jeweils gültigen Ankaufspreisliste aufgeführte Tonerkartuschen und Tintenpatronen vergütet. Falls Sie eventuell anfallende nicht funktionstüchtige Toner oder Tinten wieder zurück erhalten möchten verwenden Sie bitte ausschließlich unseren Lieferschein und markieren Sie die Rücksendeaufforderung.

 

Nicht recyclingfähige Druckerpatronen
Für Tonerkartuschen sowie Laserdruckerzubehörteile, die auf beim Eintreffen geltenden Ankaufspreisliste nicht aufgeführt oder mit Entsorgung gekennzeichnet sind, wird eine Entsorgungsgebühr von 1,50€ PRO Kilogramm zuzüglich Mehrwertsteuer für die ordnungsgemäße und fachgerechte Entsorgung berechnet. Durch ausgetretenen Toner übermäßig verschmutzte Sendungen mit leeren Tonern oder Tinten werden nicht vergütet.

 

Leergut- und Recyclinghändler, Großmengen
Wir kaufen von gewerblichen Endverbrauchern, EDV-Händlern und von Privatpersonen an. Für Recycling- und Leerguthändler ist diese Liste nur nach vorheriger Absprache gültig. Lieferungen von Recyclern und Leerguthändlern sind in jedem Fall vorher schriftlich anzukündigen und bedürfen unserer Ankaufsbestätigung. Bei größeren Mengen leerer Patronen oder Kartuschen behalten wir uns vor, die Annahme abzulehnen oder unserem Bedarf entsprechend zu begrenzen.

 

Sammelboxen für leere Druckerpatronen
Kostenlos von der TSH Group KG zur Verfügung gestellte Sammelboxen sind ausschließlich zum Sammeln von gebrauchten Tonerkartuschen und Tintenpatronen vorgesehen. Die Sammelboxen und deren Inhalt bleiben Eigentum der TSH Group KG. Bei Verlust oder Beschädigung berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 6€ zuzüglich Mehrwertsteuer PRO verlorener oder beschädigter Sammelbox. Bei Annahmeverweigerung von aufgefordert zugesandten Sammelboxen berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 6€ zuzüglich Mehrwertsteuer PRO verweigerter Sendung.

 

Abschlussbestimmungen
Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der TSH Group KG, auch wenn wir anderen AGBs nicht ausdrücklich widersprochen haben. Mit Einsendung der leeren Druckerpatronen bzw. Übermittlung eines Abholauftrags akzeptieren Sie automatisch die AGB der TSH Group kG, welche jederzeit im Internet unter www.leergutbox.at verfügbar sind. Sowohl die Übersendung von Ware an uns als auch die Erteilung eines Abholungsauftrages stellen lediglich Angebote auf Abschluss eines Vertrages dar. Das Zustandekommen eines Vertrages erfordert in jedem Fall die Annahme durch uns. Wir behalten uns ausdrücklich und klarstellend das Recht vor, uns übermittelte Angebote auf Abschluss eines Vertrages gegenüber jedermann ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Ersatzregelung die dem mit der unwirksamen Regelung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. An allen aufgeführten Markennamen und Zubehörbezeichnungen bestehen Schutzrechte der einzelnen Hersteller. Sie dienen ausschließlich zu Anschauungszwecken. Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Ried im Innkreis als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Anwendbar ist ausschließlich deutsches Recht.

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